Allgemeine Bedingungen
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN, VERKAUF UND LIEFERUNG VON BLOOMMING
Bloomming, Ansbalduslaan 1c, 5581CV Waalre, Niederlande
1. ANWENDBARKEIT
1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, Verkauf und Lieferung von Bloomming“ (im Folgenden: „Allgemeine Bedingungen“) gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Dienstleistungen oder Verkäufe oder sonstige Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer einerseits und (einem der Unternehmen von) Bloomming geschlossen werden, und sind integraler Bestandteil derselben; (i) Bloomming hat seinen Sitz in Waalre (Niederlande); Bloomming wurde nach niederländischem Recht gegründet.
2. Käufer im Sinne der Allgemeinen Bedingungen ist: die Gegenpartei von Bloomming.
3. Der Begriff „Waren“ in diesen Allgemeinen Bedingungen umfasst Dienstleistungen.
4. Die Anwendbarkeit jeglicher vom Käufer verwendeter Bedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. ANGEBOTE / VEREINBARUNG
1. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Angebot oder jeder Kostenvoranschlag von Bloomming freibleibend.
2. Eine Vereinbarung kommt zustande, sobald ein vom Käufer angenommenes Angebot von Bloomming bestätigt wurde.
3. Bestellungen für Waren, die auf Anfrage gefertigt werden („Sonderanfertigungen“), können nicht storniert werden.
4. Sofern nicht anders vereinbart, können alle anderen Bestellungen innerhalb EINES Werktages nach der Auftragsbestätigung durch Bloomming storniert oder geändert werden. Jede andere Änderung oder Stornierung einer Bestellung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Bloomming und unterliegt den Bedingungen von Bloomming.
5. Wenn der Preis, die Rabatte oder die Liefertermine auf einem offensichtlichen Fehler beruhen, kann Bloomming die Fehler korrigieren oder die Bestellung stornieren.
6. Alle Vereinbarungen können jederzeit einer Bonitätsprüfung durch Bloomming unterliegen. Das Vorstehende hindert Bloomming nicht daran, jederzeit Sicherheiten für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Käufers zu verlangen.
3. PREIS UND ZAHLUNG
1. Alle von Bloomming genannten Preise verstehen sich in EURO.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben oder Steuern sowie aller im Rahmen der Vereinbarung anfallenden Kosten, wie z. B. Verwaltungs-, Transport- und Nachnahmegebühren. Diese Steuern und Kosten werden dem Verkaufspreis hinzugerechnet und bilden einen Teil des vereinbarten Rechnungsbetrags, der vom Käufer zu zahlen ist.
3. Wenn ein Rabatt für den Kauf einer bestimmten Menge oder eines Sortiments in einer Bestellung vereinbart wurde, ist Bloomming nicht verpflichtet, den Rabatt zu gewähren, wenn tatsächlich weniger oder andere als die vereinbarten Waren geliefert werden.
4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle Bestellungen auf der Basis von VORAUSZAHLUNG akzeptiert.
5. Jede Rechnung muss spätestens 30 (dreißig) Kalendertage nach Rechnungsdatum auf dem Bankkonto von Bloomming eingegangen sein. Falls die Lieferung einer Bestellung, die unter der Bedingung der VORAUSZAHLUNG vereinbart wurde, innerhalb der vorgenannten Frist erfolgt, muss der Rechnungsbetrag mindestens 5 (fünf) Kalendertage vor dem geplanten Liefertermin beglichen werden. Für vorzeitige Zahlungen wird kein Skonto gewährt.
7. Für den Fall, dass eine Inkassomaßnahme erforderlich ist, sind alle Inkassokosten vom Käufer zu tragen, die 10 % der geschuldeten Hauptsumme mit einem Minimum von 500,00 Euro entsprechen. Wenn die Beitreibung der Forderung ein Gerichtsverfahren beinhaltet, gehen alle Rechtskosten, einschließlich Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht und außergerichtlich, sowie alle Vollstreckungskosten zu Lasten des Käufers. Jede Zahlung wird zuerst auf alle Kosten und/oder Zinsen angerechnet. Nachdem Kosten und Zinsen vollständig bezahlt sind, werden die Zahlungen auf die Kapitalsumme angerechnet.
8. Auch wenn der Käufer der Meinung ist, dass die Qualität der gelieferten Waren oder Dienstleistungen nicht mit den vereinbarten Waren oder Dienstleistungen übereinstimmt, entbindet ihn dies nicht von der Zahlungsverpflichtung. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Abzug, Rabatt, Aufschub oder Aufrechnung.
4. AUSFÜHRUNG
1. Bloomming wird sich stets in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, die Dienstleistungen oder Waren innerhalb der Lieferfrist zu erbringen oder zu liefern. Sofern jedoch nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die von Bloomming mitgeteilten oder bestätigten Liefertermine ungefähre Termine. Bloomming haftet nicht und verstößt nicht gegen seine Verpflichtungen, wenn die Lieferung früher oder später als die mitgeteilte Verzögerung erfolgt.
2. Wenn der vereinbarte Termin überschritten wird, ist der Käufer dennoch verpflichtet, die Lieferung der Waren oder Dienstleistungen anzunehmen, es sei denn, der Käufer hat Bloomming vor der Lieferung in Verzug gesetzt und Bloomming eine angemessene Frist zur Ausführung der Vereinbarung eingeräumt, und diese Frist ist ebenfalls abgelaufen.
3. Bloomming kann jede Lieferung im Falle von Produktionsproblemen, die die Menge der Waren oder die Qualität der hergestellten Waren beeinträchtigen, verschieben. Wenn sich eine solche Verzögerung länger als 3 (drei) Kalendermonate hinzieht, kann jede Partei die Bestellung stornieren. Bloomming haftet nicht für Verluste, einschließlich entgangener Gewinne oder Einsparungen des Käufers.
4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt jede Lieferung Delivered At Place = Lieferung an die Räumlichkeiten des Käufers; Zölle, Steuern gehen zu Lasten des Käufers) Zusätzliche Frachtkosten können erhoben werden, falls der Bestellbetrag unter einem festgelegten Mindestbestellbetrag bleibt.
5. Wenn der Käufer die Annahme der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen unterlässt oder es versäumt, die Informationen oder Anweisungen zur Ermöglichung der Lieferung zu erteilen, haftet er Bloomming in vollem Umfang für alle Schäden und Verluste, die Bloomming entstanden sind, wie z. B. (aber nicht beschränkt auf) Transportkosten, zusätzliche Lagerung, Handhabung und Versicherung. Bezüglich der (Wieder-)Lieferung kann Bloomming die vorherige Zahlung aller vorgenannten Kosten verlangen.
6. Bloomming ist zu Teillieferungen der Waren oder Dienstleistungen berechtigt.
7. Bei der Lieferung hat der Käufer den Zustand der gelieferten Waren zu überprüfen. Wenn die Waren Mängel aufweisen, hat der Käufer in Anwesenheit des Spediteurs die Verpackung zu öffnen und die Waren auf Schäden zu überprüfen.
8. Wenn die Waren beschädigt sind, hat der Käufer die Annahme der Waren zu verweigern und den Spediteur zu veranlassen, sie zurückzunehmen. Er hat Bloomming unverzüglich per E-Mail zu benachrichtigen, wenn möglich mit einem Bild des Zustands, in dem die Waren und die Verpackung geliefert wurden.
9. Der Käufer hat sicherzustellen, dass alle Informationen oder Daten, die Bloomming benötigt, Bloomming rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
5. ÄNDERUNGEN DER SPEZIFIKATIONEN, REKLAMATIONEN UND RÜCKSENDUNGEN
1. Geringfügige Änderungen in Form oder Farbe können je nach Material, aus dem die Ware hergestellt ist, oder Design der Ware auftreten.
2. Je nach den für die Herstellung verwendeten Materialien können sich die Originalwaren im Laufe der Zeit aufgrund von Umwelteinflüssen (UV-Licht und andere für lackierte Waren, Farben, Stoffe usw.) verändern.
3. Bloomming ist ständig bestrebt, seine Waren zu verbessern. Gelieferte Waren können sich daher technisch von bestellten Waren unterscheiden.
4. Der Käufer ist verpflichtet, alle gelieferten Waren oder Dienstleistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Wenn die gelieferten Waren oder Dienstleistungen nach Ansicht des Käufers nicht mit den bestellten Waren oder Dienstleistungen übereinstimmen oder nicht alle Waren geliefert wurden, hat der Käufer Bloomming unverzüglich per E-Mail, spätestens jedoch am vierzehnten Tag nach dem Lieferdatum zu benachrichtigen. Bloomming ist nicht verpflichtet, Reklamationen zu bearbeiten, die nach Ablauf dieser Frist eingegangen sind. Jede vom Käufer eingereichte Reklamation muss so detailliert wie möglich mit einem digitalen Foto im Anhang der E-Mail spezifiziert werden.
5. Wenn die Reklamation nach Ansicht von Bloomming berechtigt ist, hat Bloomming die Wahl: (i) die mangelhaften oder fehlenden Waren zu ersetzen oder (ii) dem Käufer den Kaufpreis gutzuschreiben.
6. Zusätzliche Kosten für die Montage, Demontage oder Neuinstallation von ersetzten oder zurückgenommenen Waren gehen vollständig zu Lasten des Käufers.
6. AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG
1. Bloomming ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einer Vereinbarung ganz oder teilweise auszusetzen oder die Vereinbarung zu kündigen, wenn: (i) der Käufer seinen Verpflichtungen aus dieser oder früheren Vereinbarungen nicht rechtzeitig, vollständig oder überhaupt nicht nachgekommen ist; (ii) Bloomming nach Abschluss der Vereinbarung allen Grund zur Befürchtung hat, dass der Käufer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht (wird) nachkommen (können); (iii) der Käufer die geforderte Sicherheit oder eine angemessene Sicherheit nicht gestellt hat.
2. Wenn Bloomming aufgrund einer Verzögerung seitens des Käufers nicht zumutbarerweise erwarten kann, die Vereinbarung zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen, ist Bloomming berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Käufer haftet gegenüber Bloomming für alle Kosten oder Schäden oder entgangenen Gewinne, die Bloomming entstanden sind.
3. Bloomming ist berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen, wenn Umstände eintreten, deren Art und Umfang bedeutet, dass Bloomming nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht erwartet werden kann, die ursprüngliche Vereinbarung zu erfüllen.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
1. Für den Fall, dass Bloomming eine Dienstleistung oder ein Design erbringt, kann Bloomming dem Käufer die Möglichkeit geben, den neuesten Entwurf (-Version) des/der Designs zu überprüfen. Wenn der Käufer den (neuesten) Entwurf akzeptiert, verbleibt das Risiko eines Fehlers beim Käufer. In diesem Fall kann Bloomming niemals für Fehler, Mängel oder Nichtkonformität haftbar gemacht werden.
2. Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen gilt Folgendes. (a) Bloomming haftet nicht für entgangene Gewinne oder Einsparungen, Verlust von Ansehen oder Goodwill, indirekte oder zufällige oder Folgeschäden, die aus oder im Zusammenhang mit dem Verkauf der Ware(n) oder der Nutzung derselben entstehen, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf unerlaubter Handlung, Garantie, Vertrag oder einer anderen rechtlichen Möglichkeit beruht, selbst unter den Umständen, dass Bloomming auf etwaige Risiken hingewiesen wurde. (b) Die gesamte und kumulative Haftung von Bloomming darf einen Betrag in Höhe von 50 % des gesamten und kumulativen Kaufwerts nicht übersteigen. (c) Bloomming lehnt jede Haftung für Schäden ab, die sich aus der Nutzung von von Bloomming erbrachten Dienstleistungen ergeben.
3. Bloomming ist berechtigt, Dritte einzubeziehen. Bloomming kann bei der Ausführung der Vereinbarung von Dritten abhängig sein. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Bloomming Waren oder Dienstleistungen von Dritten kaufen oder bestellen muss. Bloomming haftet nicht für Mängel oder Nichtkonformität, die auf Dritte oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (näher spezifiziert in Art. 8 dieser Allgemeinen Bedingungen).
4. Die Haftung von Bloomming ist stets auf den Höchstbetrag beschränkt, der durch die Versicherung von Bloomming für die Art des Schadens gedeckt ist.
5. Wenn die Haftung von Bloomming aus irgendeinem Grund nicht durch die Versicherung von Bloomming gedeckt ist, ist die Haftung von Bloomming auf den Betrag der Bestellung beschränkt. Wenn die Bestellung eine Laufzeit von drei Monaten oder mehr hat, ist die Haftung auf den Betrag der Bestellung in den letzten drei Monaten vor dem Ereignis beschränkt, für das Bloomming haftbar gemacht wird.
8. HÖHERE GEWALT
1. Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen jeder Partei ausgesetzt, bis die Situation höherer Gewalt beendet ist. Wenn die höhere Gewalt länger als drei (3) Kalendermonate andauert, ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung ohne Haftung gegenüber der anderen Partei zu kündigen.
2. „Höhere Gewalt“ umfasst zusätzlich zu der gesetzlichen Definition Import- und Exportverbote oder -kontrollen durch oder aufgrund einer Regierung oder Macht, die Nichterfüllung von Lieferanten oder Dienstleistern von Bloomming, die nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht liefern, die Aussetzung der Arbeit durch oder eine hohe Anzahl von Krankmeldungen unter den Mitarbeitern von Bloomming oder seinen Lieferanten.
3. Bloomming ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Situation höherer Gewalt beginnt, nachdem Bloomming seine Verpflichtungen hätte erfüllen müssen.
4. Soweit Bloomming zum Zeitpunkt des Beginns der Situation höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung teilweise erfüllt hat oder noch dazu in der Lage ist, ist Bloomming berechtigt, alle Teile der Vereinbarung, die er erfüllt hat oder erfüllen wird, in Rechnung zu stellen. In einem solchen Fall ist der Käufer verpflichtet, so zu zahlen, als ob es sich um eine separate Vereinbarung handeln würde.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers gegenüber Bloomming Eigentum von Bloomming. Wenn eine Rechnung unbezahlt bleibt, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von Bloomming auch auf alle zuvor gelieferten Waren, die vom Käufer bezahlt wurden.
2. Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen nur im Rahmen der normalen Geschäftspraxis verkauft und nicht verpfändet oder anderweitig mit dem Eigentumsvorbehalt belastet werden.
3. Wenn eine Beschlagnahme durch einen Dritten auf die Waren erfolgt, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, hat der Käufer den Dritten, der die Beschlagnahme vornimmt, über den Eigentumsvorbehalt zu informieren und Bloomming unverzüglich darüber zu benachrichtigen.
4. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, gegen Feuer, Explosion oder Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern. Auf Verlangen von Bloomming hat der Käufer eine Kopie der Versicherungspolice vorzulegen und sicherzustellen, dass die Rechte aus der Versicherungspolice, die die Waren abdeckt, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, auf Bloomming übertragen werden oder dass Bloomming in diese Rechte eintritt.
5. Ohne vorherige Zustimmung ist der Käufer rechtlich nicht befugt oder berechtigt, Sicherungsrechte an den gelieferten Waren zu begründen.
10. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE UND URHEBERRECHTE
1. Bloomming behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des Urheberrechtsgesetzes und anderer Gesetze und Vorschriften zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums in Bezug auf alle von ihm gelieferten Waren oder Dienstleistungen zustehen, sofern diese Rechte nicht einem Dritten gehören. Alle geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Bloomming. Geistiges Eigentum wird von Bloomming niemals übertragen, es sei denn, ein schriftlicher Vertrag sieht etwas anderes vor.
2. Der Käufer darf von Bloomming gelieferte Waren nicht anderweitig kopieren oder Nachahmungen davon herstellen, die sich nur in geringfügigen Details von den gelieferten Waren unterscheiden, oder sich direkt oder indirekt daran beteiligen. Bloomming bleibt berechtigt, Nachahmungen für Dritte zu kopieren oder herzustellen.
3. Das Urheberrecht oder jedes andere geistige Eigentum an Skizzen, Entwürfen oder Modellen in welcher Phase der Ausarbeitung diese auch immer sind und dem Käufer geliefert oder gezeigt wurden, bleibt das uneingeschränkte Eigentum von Bloomming und darf vom Käufer nicht anders als schriftlich vereinbart und ausschließlich für diesen bestimmten Zweck verwendet werden. Jede erlaubte Nutzung bedeutet nicht, dass geistige Eigentumsrechte übertragen wurden.
4. Bloomming bleibt auch berechtigt, (Teile von) geistigem Eigentum (das möglicherweise für den Käufer entwickelt wurde) für Zwecke von Dritten, anderen Käufern oder Kunden von Bloomming zu verwenden. Bloomming haftet gegenüber dem Käufer nicht für Schäden, und der Käufer schützt Bloomming vor Ansprüchen Dritter.
5. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Bloomming ist es dem Käufer nicht gestattet, Bilder, Designs, Broschüren, DVDs und anderes Material zu kopieren oder die Informationen auf seiner Internetseite zu verwenden. Die Genehmigung von Bloomming berührt nicht die Rechte des Urhebers der bereitgestellten Informationen.
6. Die geistigen Eigentumsrechte verbleiben ebenfalls bei Bloomming. Falls Bloomming Designs oder andere Waren geliefert hat, bleiben diese Waren Eigentum von Bloomming.
7. Falls Bloomming eine Anwendung, Arbeitsdateien, Content-Management-Systeme und/oder Quellcodes von Websites entwickelt hat, bleiben diese Eigentum von Bloomming. Dem Käufer werden diese Dateien niemals zur Einsicht vorgelegt. Nach Beendigung der Vereinbarung ist es dem Käufer nicht gestattet, diese Güter zu nutzen, es sei denn, eine schriftliche Vereinbarung sieht etwas anderes vor.
8. Daten des Käufers, die vom Käufer in der Datenbank und auf Servern von Bloomming gespeichert werden, bleiben Eigentum des Käufers. Bloomming wird diese Daten weder für eigene Zwecke verwenden, noch werden sie an Dritte weitergegeben.
11. KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG
1. Beide Parteien können die Vereinbarung kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen.
12. AUSFALLZEIT/FEHLFUNKTION VON WEBSITES UND/ODER CMS
1. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass das Content-Management-System (CMS) oder andere von Bloomming bereitgestellte Dienste (Teil) eines komplizierten technischen Systems sind, das regelmäßig gewartet und aktualisiert werden muss. Infolge von Wartungsarbeiten, (technischen) Ausfällen oder Aktualisierungen, aber auch aufgrund anderer Umstände, kann das System für einen bestimmten Zeitraum nicht zugänglich sein. Bloomming ist verpflichtet, sich zu bemühen, diese sogenannte Ausfallzeit auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass das Funktionieren des CMS und der Website von zahlreichen Dritten und Umständen abhängt, von denen Bloomming abhängig ist und auf die es keinen Einfluss hat. Bloomming ist beispielsweise vom ISP von Bloomming, dem ISP des Käufers/Nutzers, den Telekommunikationsunternehmen usw. abhängig. Infolgedessen schließt Bloomming jegliche Haftung für Ausfallzeiten des CMS und/oder der Website aus.
2. Bloomming wird sich (nicht mehr als) bemühen, Anwendungen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche aufrechtzuerhalten, mit Ausnahme von Wartungsarbeiten.
3. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass aufgrund der Komplexität des Systems die Möglichkeit besteht, dass Wartungsarbeiten, (technische) Ausfälle, andere Umstände oder Aktualisierungen zu Mängeln führen können. Der Käufer ist verpflichtet, jeden Mangel Bloomming unverzüglich zu melden.
13. ANWENDBARES RECHT / STREITIGKEITEN
1. Alle Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Niederlande. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht, in dessen Bezirk Bloomming zum Zeitpunkt des Entstehens einer Streitigkeit seinen eingetragenen Sitz hat. Dies gilt auch, wenn die Ware teilweise oder vollständig im Ausland geliefert wurde oder wenn der Käufer seinen eingetragenen Sitz oder Wohnsitz im Ausland hat, es sei denn, zwingendes Recht sieht etwas anderes vor.
2. Die Parteien sind stets bemüht, eine Streitigkeit gütlich beizulegen, bevor eine der Parteien einen Antrag an das Gericht stellt.
3. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts finden keine Anwendung.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die verbindliche Fassung ist die jeweils aktuelle Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter https://bloomming.com/generalconditions veröffentlicht ist.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder von den Gerichten aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Bloomming und der Käufer verhandeln über Ersatzbestimmungen, die in Bezug auf Zweck und Umfang mit den ursprünglichen Bestimmungen übereinstimmen.